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Bund hat Kostenfortschreibung zur Ortsumgehung Freiberg geprüft

Die mittelsächsische CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Verkehrsausschuss, Veronika Bellmann, informiert über die Kostensteigerungen und den weiteren Fortgang der Genehmigungsplanungen zur B 101/B 173 Ortsumgehung Freiberg:

„So kurz vor Weihnachten erreichte mich auf meine Nachfrage hin die Nachricht aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dass für die zweite Kostenfortschreibung vom Bundesverkehrsministerium der Gesehenvermerk erteilt wurde. Im Rahmen der zweiten Kostenfortschreibung wurden die aktuellen Gesamtkosten für den östlichen Abschnitt von der B 173 aus Richtung Dresden bis zur B 101 in Richtung Brand-Erbisdorf ermittelt.

Die Kostenfortschreibung des sich anschließenden westlichen Abschnittes bis zur B 101 in Richtung Siebenlehn ist noch in Arbeit. Die Sichtung der Unterlagen dieser technisch anspruchsvollen Maßnahme ist sehr aufwendig. Es wird angestrebt, zumindest den Gesehenvermerk für den westlichen Teilabschnitt im Frühjahr 2016 zu erteilen.“

Hintergrund:

Eine Kostensteigerung von 76 Mio. Euro auf 101 Mio. Euro für knapp 14 km Ortsumgehung klingt zunächst einmal sehr viel. Betrachtet man aber die Ursache genauer, relativiert sich das Ganze. Zugrunde liegen regelmäßige technokratische Vorgänge einer jeden Projektplanung. Zunächst ist es so, dass der Bund an bestimmten Stellen der Infrastrukturplanung Prüfstationen vorschreibt, an denen eine Kostenfortschreibung vorzulegen ist. Die letzte Kostenrechnung für die Ortsumgehung Freiberg ist immerhin 12 Jahre alt und stammt aus dem Jahr 2003!

Ein Teil der Kostensteigerung ist bedingt durch die Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren (naturschutzrechtliche Auflagen, Auflagen in Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen). Der Hauptteil der Kostensteigerung ergibt sich aber aus dem Baupreis- bzw. Baupreiskostenindex, der sich gegenüber dem Basisjahr 2003 enorm nach oben entwickelt hat. Ich erinnere an der Stelle daran, dass wir seither eine intensive Bautätigkeit infolge der Bewältigung zweier Flutkatastrophen hatten und haben sowie mehrere Konjunkturpakete umgesetzt wurden, um der Wirtschafts- und Finanzkrise entgegenzuwirken.

Das gestiegene Baupreisniveau ist also bezogen auf die Freiberger Ortsumgehung kein singuläres Ereignis, sondern bundesweit eine Teuerungskomponente für Infrastrukturprojekte. Demnach besteht also auch seitens des Freistaates Sachsen kein Grund, das Freiberger Vorhaben aus den vom Freistaat gesetzten Vorhaben für den Bundesverkehrsplan zu nehmen.