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Kosten und Zeitraum unabsehbar
Landesamt arbeitet weiter an der Umgehungsstraße

Die „Freie Presse“ berichtet in der Ausgabe vom 13. August 2013 über den aktuellen Stand der Freiberger Ortsumgehung:

Jan Mücke, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, hält an der geplanten Freiberger Umgehungsstraße fest. „Ich bin auch optimistisch, dass wir da zügig vorankommen“, erklärte der FDP-Politiker gestern bei einem Vor-Ort-Termin an der Pappelallee im Freiberger Stadtteil Zug. Weder er noch sein Parteifreund und Amtskollege in Sachsen, Roland Werner, wollten jedoch voraussichtliche Bauzeiten und Kosten nennen.

Mücke deutete lediglich an, dass die bislang veranschlagten 68 Millionen Euro nicht mehr reichen dürften. „Die Zahl stammt von 2003; seither hatten wir Kostensteigerungen bei allen Projekten.“ So krass wie in Schwäbisch Gmünd werde es aber nicht werden - dort sei bei ursprünglich 120 Millionen Euro Plansumme inzwischen von mehr als 200 Millionen Euro die Rede.

Wie Michael Stritzke vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr sagte, arbeitet seine Behörde bei der Freiberger Umgehungsstraße auch mit neuen Büros zusammen. „Wir wollen dem Gericht zeigen, dass wir neu anfangen“, erklärte der Niederlassungsleiter. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Bau der Umgehungsstraße vorerst untersagt, weil nicht auszuschließen sei, dass das Projekt negative Folgen für die Fledermäuse im Hospitalwald, die Zauneidechsen im Bereich Hüttenstraße sowie die Kreuzermarkteiche in Halsbach hat. „Es wird da sicher Planänderungen geben“, kündigte Stritzke an, „allerdings nicht an der Trassenführung.“ Denkbar seien unter anderem Fledermaus-Leiteinrichtungen, um eine Kollision der Tiere mit Fahrzeugen zu vermeiden.

Nach den Worten des Niederlassungsleiters laufen derzeit aufwändige Untersuchungen zu den Fledermäusen: „Wir müssen die Tiere von Frühjahr bis Herbst beobachten“. Wann diesbezüglich Ergebnisse vorliegen werden, konnte Stritzke nicht sagen. Möglicherweise kommt auf die Planer noch viel mehr Arbeit zu: Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts läuft eine Beschwerde, weil die Leipziger Richter mehrere Argumente der Naturschützer nicht zugelassen hatten.

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