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Kein Geld für Ortsumgehung Freiberg?
Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann stellt entsprechende Aussagen richtig

Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stellt in einer Pressemitteilung vom 27. November 2012 folgende Behauptungen auf: „Für neue Maßnahmen ist auf Jahre kein Geld da! Betroffen sind Vorhaben wie die Ortsumfahrung Freiberg (B 101/B 173), die Ortsumfahrung Pirna (B 172n) oder der Weiterbau des Südrings Chemnitz. Immer offensichtlicher wird, dass man sich mit der hohen Anzahl von Neubauvorhaben finanziell schlicht übernommen hat. Jetzt steht diese Politik der Spatenstiche vor dem Scheitern. Die Zeit der ‚Wünsch-Dir-Was-Politik’ im Straßenbau ist endgültig vorbei.“

Darauf reagiert die mittelsächsische Bundestagsabgeordnete und Mitinitiatorin des Aktionsbündnisses „Pro Ortsumgehung Freiberg“ mit folgenden Worten:

„Eine ‚Wünsch-Dir-Was-Politik’ gibt es hinsichtlich der Verkehrsinfrastrukturen (zumindest seitdem ich seit 2002 im Deutschen Bundestag bin) schon lange nicht mehr. Es musste jederzeit um jede Maßnahme, egal ob Aus- oder Neubau, immer hart gerungen werden. Ich kann mich noch gut an die ‚Kämpfe’ um die Großschirmaer Delle oder im damaligen Wahlkreis um die Ortsumfahrung Marienberg erinnern. Mitunter versuchte u.a. das Sächsische Verkehrsministerium (SMWA) zumindest in der Planung noch etwas großzügiger zu sein. Sparsame Mittelverwendung setzt aber dieser Art von allzu üppig geratener Planung Grenzen. So möchte ich das Augenmerk auf meine Pressemitteilung vom 23.11.2012 zur Autobahnanbindung B 101 Freiberg/Siebenlehn lenken, die eine größere Mittelsachsen-Relevanz hat, als die freien Interpretationen des grünen Bundestagsabgeordneten aus Dresden.

Richtig ist, dass im Land wie im Bund der Schwerpunkt ‚Ausbau vor Neubau’ gilt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke vom 29.10.2012 spiegelt diesen Grundsatz wider. Mittlerweile gibt es allerdings den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2013, der für Verkehrsinfrastrukturvorhaben zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 750 Mio. Euro - vorwiegend für Neubauten - ausweist.

Für Bundesstraßen sind dies 470 Mio. Euro. Für das Jahr 2014 werden über Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltjahr 2013 weitere 100 Mio. Euro in Straßenprojekte fließen. Die für Sachsen vorgesehenen Straßenbauprojekte des Bundes sind dem beigefügten Bedarfsplan bzw. den Projektlisten des SMWA zu entnehmen.

Gut sind die zusätzlichen Mittel allemal, da die Engpässe im Verkehrsetat und der Konkurrenzdruck der Maßnahmen untereinander etwas abgemildert und Neubeginne im begrenzten Umfang überhaupt wieder möglich werden. Allerdings gilt das nur für Vorhaben, für die Baurecht besteht und die in die konkreten Straßenausbaulisten aufgenommen worden. Herr Kühn ist nun schon drei Jahre im Deutschen Bundestag, das dürfte auch ihm bekannt sein. Ebenso, dass die Ortsumfahrung Freiberg beklagt wird und deshalb Baurecht derzeit nicht vorliegt.

Aber selbst aus diesen zusätzlichen Mitteln ist ersichtlich, dass Straßenbauvorhaben immer in Jahresscheiben finanziert werden. Die bisher für die Ortsumfahrung Freiberg veranschlagten 68 Mio. Euro werden also niemals als Gesamtsumme für ein Jahr ausgewiesen werden, sondern immer in mehreren Schritten (siehe auch Göltzschtal-Umfahrung - Beginn im ersten Baujahr mit ca. 10% der Gesamtkosten).

Die Ortsumfahrung Freiberg ist im Landesverkehrsplan 2025 ebenso wie im Bundesverkehrswegeplan weiterhin als vorrangiges Vorhaben (vordringlicher Bedarf) gerade erst wieder betont worden. Solange das Bundesverwaltungsgericht das letzte Wort noch nicht gesprochen hat, die Maßnahme deshalb weiter Bestandteil des Investitionsrahmenplans, des Bundesverkehrswegeplans und des Landesentwicklungsplans ist, besteht kein sachlicher Grund zu behaupten, Bund und Land wollen diese Investition nicht vornehmen oder finanzieren.

Das Vorziehen anderer Maßnahmen, bei denen ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss und somit Baurecht vorliegt, und das Ausschöpfen der Länderquote, die der Bund dem Land zur Verfügung stellt, ist deshalb mehr als akzeptabel. Dass darüber hinaus Maßnahmen nachträglich in die jeweiligen Bedarfspläne aufgenommen werden, sobald ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, ist auch aus beiliegendem Auszug der Antwort auf eine Anfrage der SPD vom 27.11.2012 zu entnehmen.

Mit den Behauptungen, für die Ortsumfahrungen Freiberg, Pirna und dem Südring Chemnitz sei auf Jahre kein Geld da, bewegt sich Herr Kühn also im Bereich der Spekulationen!