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Die Ortsumgehung Freiberg verzögert sich – doch wir bleiben am Ball
Für die Zukunft unserer Heimat

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter des Aktionsbündnisses „Pro Ortsumgehung Freiberg“,

das Bundesverwaltungsgericht hat bekanntlich entschieden, dass die Ortsumgehung Freiberg vorerst nicht gebaut werden soll. Zwar wurden die Klagen zweier Grundstückseigentümer wegen der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke durch den geplanten Bau der Ortsumgehung Freiberg bzw. deren Trassenführung an einigen Stellen als unbegründet abgewiesen, die Linienführung stand aber generell nicht zur Debatte. So beschrieb das Bundes-verwaltungsgericht den Trassenverlauf in seiner Pressemitteilung zum Urteil am 14. Juli 2011 denn auch kommentarlos. Es stellte jedoch Rechtsfehler im Planfeststellungsbeschluss fest, demzufolge dieser zwar nicht aufgehoben, aber rechtswidrig sei und deshalb nicht vollzogen werden dürfe. Gründe sind eine fehlerhafte und unzureichende Ermittlung und Beurteilung der Planungsbehörden bei den Verträglichkeitsprüfungen im Bereich des FFH-Gebietes „Oberes Freiberger Muldental“ sowie Fehlbeurteilungen des artenschutzrechtlichen Tötungs- und Zerstörungsverbotes verschiedener Fledermausarten und der Zauneidechse. „Dieser Mangel lasse sich in einem ergänzenden Verfahren durch weitere Ermittlungen und ergänzende Bewertungen heilen“, so das Bundesverwaltungsgericht.

Fehlbeurteilungen sind vermeidbar, auf jeden Fall aber ärgerlich, weil sie zeitaufwendige Nachbesserungen an den Planfeststellungsunterlagen erforderlich machen. Damit verzögert sich der Baubeginn für die Ortsumgehung Freiberg nach jetzigem Stand um ca. zwei bis drei Jahre. Allerdings hat der Klageführer, der BUND Landesverband Sachsen e.V., schon mal vorsorglich angekündigt, dass eine „Heilungsmöglichkeit“ der Rechtsmängel bei der gegenwärtigen Trassenführung und entsprechender Ausführung für ihn nicht erkennbar sei. Die Landesdirektion Chemnitz sollte dennoch die Aufforderung zur Nachbesserung als Chance verstehen und unmittelbar nach Vorlage des schriftlichen Urteils alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die vom Gericht bemängelten naturschutzrechtlichen Ermittlungen und Bewertungen sehr sorgfältig vornehmen zu können.

Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Aktionsbündnisses, die Gerichtsentscheidung zu kritisieren, doch gibt sie Anlass zu der Frage, ob die für die in rot-grüner Regierungszeit entstandene Verschärfung der Umweltgesetzgebung verantwortlichen Politiker überhaupt noch die Interessen der in diesem Land lebenden Menschen im Sinn hatten. Ferngesteuert von europäischer Gesetzgebung haben sie oftmals den Blick für die Realität verloren.

Ökologie und Ökonomie müssen nicht zwangsläufig im Gegensatz zueinander stehen, denn man kann sie mit Augenmaß und Vernunft durchaus in Einklang miteinander bringen. Deshalb geht auch keine Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahme, für die sich Einschnitte in die natürliche Umwelt notwendig machen, ohne Ausweisung umfangreicher Ausgleichsmaßnahmen ab. Mit leistungsfähigen Verkehrswegen die für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze notwendig sind und gleichzeitig mehr Wohn- und Lebensqualität für Innenstadtbewohner bedeuten, muss der „Ausgleich für den Mensch“ aber mindestens gleichwertig betrachtet werden.

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Freiberg steht im weltweiten Wettbewerb mit anderen Standorten. Für Investitionsentscheidungen spielt die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur eine entscheidende Rolle! Wirtschaft schafft Arbeitsplätze und Wohlstand. Darauf will niemand verzichten. Nichtstun bedeutet Stillstand! Freiberg muss sich weiter entwickeln können, um auch in der Zukunft zu bestehen. Deshalb brauchen wir die Ortsumgehung.

Wir brauchen sie aber auch, um gesunde Wohnverhältnisse in unserer Stadt zu garantieren. Mit der Verlagerung des hohen Anteils des Durchgangsverkehrs entlasten wir die Innenstadt und die dort wohnenden Freiberger Bürger vom Verkehrslärm. Wir werden uns deshalb weiter für die Ortsumgehung einsetzen. Sie hilft den vom Verkehrslärm geplagten Menschen und sichert die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes.

Nun sind also die Planungsbehörden aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss nachzu-bessern. Sobald die schriftliche Begründung für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vorliegt, werden wir Sie umfassend darüber informieren. Gleichzeitig werden wir über den Fortgang der Nachbesserungen zum Planfeststellungsbeschluss berichten und dazu eine öffentliche Veranstaltung durchführen, zu der wir Sie zu gegebener Zeit einladen werden.

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, unterstützen Sie dieses Anliegen auch weiterhin! Lassen Sie sich nicht von fragwürdigen Argumenten oder Kritikern beeindrucken. Bleiben Sie mit uns weiter am Ball, es geht um die Zukunft unserer Heimat!

Mit herzlichem Glück Auf
Veronika Bellmann, Holger Reuter, Sebastian Hamann