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Urteil zur Ortsumfahrung – Kein goldener Mittelweg, kein Triumphzug für Kläger.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig erklärt die mittelsächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann:

„Nun also hat das Bundesverwaltungsgericht den Mittelweg verordnet, ob der allerdings golden ist, darf bezweifelt werden. Ich hatte das allerdings schon geahnt und im Video von Pro Ortsumgehung so formuliert. Das Gericht hat keine Aufhebung des Planfeststellungs-beschlusses verfügt, sondern lediglich dessen Rechtswidrigkeit in einigen naturschutz-rechtlichen Punkten festgestellt. Da das nun schon zum wiederholten Male passiert ist, Unterstützer sich aber auf die Fachkompetenz der Planungsbehörden verlassen können müssen, sind zu Recht Zweifel an der Landesdirektion und Straßenbauamt Chemnitz angebracht. Der planführenden Behörde dürfen zukünftig derartig gravierende Bewertungsfehler nicht mehr unterlaufen. Sie sollte schnellstens mit entsprechender Sorgfalt die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Nachbesserungen in Angriff nehmen.

Dennoch gibt es für die Kläger keinen Grund zum Triumphieren. Die Klagen der Einzelkläger wurden abgewiesen. Auch der Naturschutzverband BUND hat sein Ziel nicht erreicht. Schließlich hat er immer behauptete, das die Ortsumfahrung Freiberg überhaupt nicht notwendig sei bzw. eine andere Linienführung vorgeschlagen. Außerdem kann das Urteil auch keine Genugtuung für die Pro-Wald-Anhänger sein, denn deren Argumente fanden überhaupt keine Berücksichtigung. Es ging nicht um den Wald, nicht um die Zugangsmöglichkeiten, überhaupt nicht um die Linienführung, sondern lediglich um den Schutz von Fledermäusen und Eidechsen.

Die Nachbesserungen wegen dieser Tierchen werden wohl einen Beobachtungszeitraum von vielen Monaten in Anspruch nehmen und die Maßnahme nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell in höhere Dimensionen treiben. Falls der allgemeine Wille, die Ortsumfahrung Freiberg zu bauen dadurch nicht erlahmt, beginnt das Spiel in ein paar Monaten von Neuem. Oder man strengt wie bei der Waldschlößchenbrücke in Dresden einen Bürgerentscheid an. So oder so – das Thema OU bleibt uns wohl noch eine Weile erhalten.

In dieser Zeit gilt es für mich, vor allem die Planungen für eine bessere Anbindung Freibergs an das bestehende Autobahnnetz zu unterstützen. Deshalb werde ich mich für die Ertüchtigung der B101 von Freiberg bis zur Anschlussstelle Siebenlehn als bedarfsgerechten Autobahnzubringer einsetzen. Denn die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Region, ist für mich nicht allein an die Ortsumfahrung Freiberg gebunden.

Ein anderer Rückschluss macht mir in dem Zusammenhang noch viel mehr Sorge. Wenn die Gerichte schon bei einer Ortsumfahrung auf Fledermäuse und Eidechsen mehr Rücksicht nehmen, als auf Menschen, wie soll das erst bei dem durch die Energiewende angekündigtem Netzausbau werden? Bevor der Strom aus der Steckdose kommt, muss der produzierte Strom vom Erzeuger zum Kunden, da wird es zwangsläufig massenhaft Einschnitte in die Natur geben müssen. Auf Fledermäuse und Eidechsen werden auch die Gerichte weniger Rücksicht nehmen können, wenn sie nicht ihre Urteile in Leipzig oder anderswo demnächst bei Kerzenschein fällen wollen. Klagen der Naturschützer sind massenhaft vorprogrammiert, insbesondere dann, wenn es finanzielle Schadensausgleiche und jede Menge gut finanzierte Renaturierung/ Ausgleichsmaßnahmen gibt. Denn ohne Moos ist auch dort nichts los. Geborene Umweltschützer sind das dem Vernehmen nach nicht, denn dann hätten manche von ihnen schon zu DDR-Zeiten, als täglich Umwelt und Natur mehrfach vergewaltigt wurden, ihre Stimme erheben müssen.“