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Ortsumgehung Freiberg kommt in den neuen Investitionsrahmenplan des Bundes

Zur geplanten Aufnahme der Ortsumgehung Freiberg in den Investitionsrahmenplan des Bundes erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann:

"Beide Teilabschnitte der Ortsumgehung Freiberg, sowohl im Zuge der B 101 als auch im Zuge der B 173, werden in den zukünftigen Investitionsrahmenplan (IRP) des Bundes aufgenommen. Dieser soll im Laufe des Jahres entwickelt werden. Die bisherige Teilung der Maßnahme in West- und Ostteil wird damit aufgehoben und die Bedeutung der Ortsumgehung (OU) Freiberg insgesamt aufgewertet. Nach einem eigens dazu geführten Gespräch mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer Ende vergangenen Jahres, wurde mir dies nun von seinem Parlamentarischen Staatssekretär, Enak Ferlemann, schriftlich bestätigt. Damit ist der zum jetzigen Zeitpunkt höchstmögliche Grad an Verbindlichkeit der Aussagen aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erreicht.

Allerdings bleibt die Finanzsituation im Bereich Straßenbau nach wie vor angespannt und wird durch die Winterschäden zusätzlich verschärft. Dennoch war - laut Aussage des BMVBS - die bisher nicht vorhandene Finanzierungsmöglichkeit der OU Freiberg für das Bundesverwaltungsgericht ausschließlich bei dessen Beschluss zum Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 22. September 2010 von Belang. Für die Entscheidung in den Hauptsacheverfahren der eingereichten Klagen sei der Zeitpunkt der Finanzierung jedoch nicht relevant. Es bleibt also noch Zeit, um sie auf sichere Beine zu stellen.

Fakt ist, dass die OU Freiberg auf der Prioritätenliste in Sachsen auf Platz 1 steht und auf Bundesebene mit der Einordnung der Gesamtmaßnahme in den IRP ein weiterer Schritt Richtung Realisierung des Projektes gegangen wurde. Das ist auch eine gute Nachricht für das Aktionsbündnis 'Pro Ortsumgehung Freiberg', das mittlerweile von mehr als 750 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird und täglich wächst. Es zeigt nicht nur die große Akzeptanz in der Bevölkerung, sondern ist Grundlage und Kraftquell, mich für die Finanzierung weiterhin stark zu machen."

Hintergrund: Mit dem IRP erfolgt die Priorisierung von Verkehrsprojekten der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen beziehungsweise des jeweils gültigen  Bundesverkehrswegeplans für die Bundeswasserstraßen. Der IRP trifft hinsichtlich des konkreten Zeitpunktes der Realisierung oder  Finanzierung einer Maßnahme keine detaillierten Festlegungen. Allerdings kann die Aufnahme eines Projektes in den IRP grundsätzlich als Voraussetzung für deren Finanzierung und Umsetzung angesehen werden.